Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Eigelsperger, GR Thaler
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen
des Architekten, Andreas Barth, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 15.09.2017, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt.
Das Vorhaben
entspricht wegen Errichtung außerhalb des Bauraumes nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 1 / BUCHENDORF.
Aus städtebaulicher Sicht ist der Bau von Garagen bzw.
Carports bis zur Grundstücksgrenze unerwünscht.
Die erforderlichen
Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht befürwortet.
Das Vorhaben
entspricht wegen Unterschreitung des vorgesehenen Abstands von Carports zur
Straße nicht den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes
Nr. 5 / BUCHENDORF.
Darüber hinaus werden die
Abstandsflächenvorschriften nicht eingehalten (max. Grenzbebauung 15,00 m).
Die zulässige
Wandhöhe von 3,00 m im Mittel wird ebenfalls überschritten.