Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Eigelsperger, GR Thaler


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten, Andreas Barth, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 15.09.2017, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung außerhalb des Bauraumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 / BUCHENDORF.

 

Aus städtebaulicher Sicht ist der Bau von Garagen bzw. Carports bis zur Grundstücksgrenze unerwünscht.

 

Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht befürwortet.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Unterschreitung des vorgesehenen Abstands von Carports zur Straße nicht den Festsetzungen des in Aufstellung befind­lichen Bebauungsplanes Nr. 5 / BUCHENDORF.

 

Darüber hinaus werden die Abstandsflächenvorschriften nicht eingehalten (max. Grenzbebauung 15,00 m).

Die zulässige Wandhöhe von 3,00 m im Mittel wird ebenfalls überschritten.