Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten, Andreas Barth, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 15.09.2017, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung außerhalb des Bauraumes und Überschreitung der zulässigen Grundfläche nicht den Festsetzungen des in Aufstellung befind­lichen Bebauungsplanes Nr. 5 / BUCHENDORF.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Grundstück, laut Gutachten, das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in Auftrag gegeben wurde, keine Möglichkeit der direkten Versickerung bietet. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass im Laufe des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5/BUCHENDORF ein Anschluss- und Benutzungszwang für eine noch zu errichtende gemeindliche Anlage zur Beseitigung des Regenwassers erlassen wird.