Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Eck, GR Meiler, GRin Eiglsperger, GR Thaler
Beschluss:
Von dem Antrag auf Isolierte Befreiung nach den Plänen der
Architektin Andrea Krichenbauer, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 18.09.2017,
wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung eines Carports außerhalb des Bauraumes (zulässig nur offener Stellplatz mit einem Abstand von 5,00 m) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 90 / GAUTING.
Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden.
Das gemeindliche Einvernehmen wird für einen Carport oder eine Garage in einem Abstand von 5,00 m zur Straßenbegrenzungslinie in Aussicht gestellt.