Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag
der Antragstellerin mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 16.05.2017 und dem Baumgutachten vom 22.08.2017,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 42 / STOCKDORF.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Als Ersatzpflanzung (1:1), ist ein einheimischer Baum an ähnlicher Stelle vorzunehmen.