Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Udo Raab, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 20.09.2017, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Überschreitung des Maßes der Nutzung (Grundfläche 1) nicht den
Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 43, 43-1
und 98 / GAUTING.
Bei der Bebauungsplanänderung
wurde die halbe Zufahrt (Fl.Nr. 208 / 3) mitgerechnet. Dies ist aber lt. LRA
Starnberg nicht zulässig (noch dazu zwei Eigentümer). Dadurch wird nun die GR 1
um 0,02 überschritten.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB sollte daher gewährt werden.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.