Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Udo Raab, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 20.09.2017, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung des Maßes der Nutzung (Grundfläche 1) nicht den Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 43, 43-1 und 98 / GAUTING.

 

Bei der Bebauungsplanänderung wurde die halbe Zufahrt (Fl.Nr. 208 / 3) mitgerechnet. Dies ist aber lt. LRA Starnberg nicht zulässig (noch dazu zwei Eigentümer). Dadurch wird nun die GR 1 um 0,02 überschritten.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB sollte daher gewährt werden.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.