Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Eigelsperger, GR Meiler
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen der FAMU-lighting GmbH, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 21.09.2017 wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB
- für die Werbeanlagen 1 und
2 erklärt. Diese entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 132
A / GAUTING i. V. m. den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung. Die
Oberkante der Werbeanlagen darf nicht höher als 4,00 m über der
Straßenoberkante liegen.
- für die Werbeanlage 3 nicht erklärt.
Diese entspricht wegen Errichtung einer Werbeanlage außerhalb des
Bauraumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 132 A / GAUTING.
Eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.