Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Eigelsperger, GR Meiler


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen der FAMU-lighting GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 21.09.2017 wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB

 

 

  • für die Werbeanlagen 1 und 2 erklärt. Diese entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 132 A / GAUTING i. V. m. den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung. Die Oberkante der Werbeanlagen darf nicht höher als 4,00 m über der Straßenoberkante liegen.

 

  • für die Werbeanlage 3 nicht erklärt. Diese entspricht wegen Errichtung einer Werbeanlage außerhalb des Bauraumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 132 A / GAUTING.
    Eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.