Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Udo Brückner,  mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.05.2017, wird das gemeindliche Einver­nehmen nach § 36 BauGB nicht erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht wegen zu vielen Wohneinheiten, zu wenig Stellplätzen, der Dachneigung und der fehlenden Vorgartenzone nicht den Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 183/GAUTING.

 

Einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird nicht zugestimmt.