Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag
nach den Plänen des Architekten Udo Brückner,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.05.2017,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erklärt.
Das Vorhaben entspricht wegen zu vielen
Wohneinheiten, zu wenig Stellplätzen, der Dachneigung und der fehlenden
Vorgartenzone nicht den Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 183/GAUTING.
Einer Ausnahme von der Veränderungssperre
wird nicht zugestimmt.