Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

1.      Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0611) vom 10.10.2017.

 

2.      Der Bauausschuss beschließt, für den im anliegenden Lageplan dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung eines Bebauungsplans gem. § 12 BauGB. Folgende Grundstücke der Gemarkung Gauting liegen innerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans: Fl.Nrn. 1330/2 (Teilfl.), 1331/5 (Teilfl.).

 

3.      Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans werden folgende städtebauliche Zielsetzungen verfolgt:

 

·      Ausweisung von Bauflächen zur Ansiedlung der Polizeiinspektion Gauting mit Nebengebäuden und Freiflächen

4.      Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 185/GAUTING für ein Teilgebiet am Kreisverkehr westlicher Ortsrand.“

 

5.      Die Planungsbüros Prof. Burgstaller / München und Terrabiota / Starnberg werden mit der Erstellung der Unterlagen für das Bebauungsplanverfahren beauftragt.

 

6.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 185/GAUTING bekanntzumachen.

 


GR Deschler hat aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teilgenommen.