Sitzung: 17.10.2017 BA/047/XIV.WP
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: Ö/0611/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0611) vom 10.10.2017.
2. Der Bauausschuss beschließt, für den im anliegenden Lageplan dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung eines Bebauungsplans gem. § 12 BauGB. Folgende Grundstücke der Gemarkung Gauting liegen innerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans: Fl.Nrn. 1330/2 (Teilfl.), 1331/5 (Teilfl.).
3. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans werden folgende städtebauliche Zielsetzungen verfolgt:
·
Ausweisung von Bauflächen zur
Ansiedlung der Polizeiinspektion Gauting mit Nebengebäuden und Freiflächen
4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 185/GAUTING
für ein Teilgebiet am Kreisverkehr westlicher Ortsrand.“
5. Die Planungsbüros Prof. Burgstaller / München und Terrabiota /
Starnberg werden mit der Erstellung der Unterlagen für das
Bebauungsplanverfahren beauftragt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 185/GAUTING bekanntzumachen.
GR Deschler hat aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teilgenommen.