Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldungen: GRin Klinger, GRin Cosmovici, GR Meiler, GR Moser, GR Dr. Sklarek


Beschluss:

 

1.      Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0610) vom 09.10.2017.

 

2.      Der Bauausschuss beschließt, für den im anliegenden Lageplan dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung eines Bebauungsplans gem. § 12 BauGB. Folgende Grundstücke der Gemarkung Gauting liegen innerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans: Fl.Nrn. 1328 (Teilfl.), 1330/2 (Teilfl.), 1331/5 (Teilfl.).

 

3.      Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans werden folgende städtebauliche Zielsetzungen verfolgt:

 

·      Ausweisung von Gewerbeflächen, die der Ansiedlung ortsansässiger Gewerbebetriebe dienen sollen

·      Planung einer klaren baulichen Struktur, die zum einen den Ortsrand definiert, zum anderen einen harmonischen Übergang zum geschützten Landschaftsraum bildet.

·       Sparsame Erschließung mit weitgehender Reduzierung versiegelter Flächen

·      Ansiedlung lärmintensiverer Betriebe am Westrand des Areals, dort reines Gewerbegebiet

·      Variable Teilbarkeit in kleinere, separate Einheiten, die auf die Bedürfnisse ortsansässiger Gewerbebetriebe zugeschnitten werden können.

·      Einführung eines „Gestaltungskatalogs“ mit hochwertiger, identitätsstiftender Architektur mit durchgängigem Gestaltungskonzept (Dachformen, Materialien, Farben, etc.)

·       Schaffung einer guten Durchgrünung mit Etablierung eines gut gestuften Waldrandes

·      Entwicklung einer Wohnbaufläche am Ostrand des geplanten Gewerbegebiets entlang der Pentenrieder Straße im Sinne eines Mischgebiets

 

4.      Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 184/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße.“

 

5.      Die Planungsbüros Prof. Burgstaller / München und Terrabiota / Starnberg werden mit der Erstellung der Unterlagen für das Bebauungsplanverfahren beauftragt.

 

6.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 184/GAUTING bekanntzumachen.