Sitzung: 17.10.2017 BA/047/XIV.WP
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Vorlage: Ö/0610/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldungen: GRin Klinger, GRin Cosmovici, GR Meiler, GR Moser, GR Dr. Sklarek
Beschluss:
1.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0610) vom 09.10.2017.
2.
Der Bauausschuss beschließt, für den im anliegenden
Lageplan dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung eines Bebauungsplans
gem. § 12 BauGB. Folgende Grundstücke der Gemarkung Gauting liegen innerhalb
des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans: Fl.Nrn. 1328 (Teilfl.), 1330/2 (Teilfl.), 1331/5
(Teilfl.).
3.
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans werden
folgende städtebauliche Zielsetzungen verfolgt:
· Ausweisung
von Gewerbeflächen, die der Ansiedlung ortsansässiger Gewerbebetriebe dienen
sollen
· Planung
einer klaren baulichen Struktur, die zum einen den Ortsrand definiert, zum
anderen einen harmonischen Übergang zum geschützten Landschaftsraum bildet.
· Sparsame
Erschließung mit weitgehender Reduzierung versiegelter Flächen
· Ansiedlung
lärmintensiverer Betriebe am Westrand des Areals, dort reines Gewerbegebiet
· Variable
Teilbarkeit in kleinere, separate Einheiten, die auf die Bedürfnisse
ortsansässiger Gewerbebetriebe zugeschnitten werden können.
· Einführung
eines „Gestaltungskatalogs“ mit hochwertiger, identitätsstiftender Architektur
mit durchgängigem Gestaltungskonzept (Dachformen, Materialien, Farben, etc.)
· Schaffung
einer guten Durchgrünung mit Etablierung eines gut gestuften Waldrandes
·
Entwicklung einer Wohnbaufläche am
Ostrand des geplanten Gewerbegebiets entlang der Pentenrieder Straße im Sinne
eines Mischgebiets
4.
Der Bebauungsplan erhält
die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 184/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen
Ammerseestraße und Pentenrieder Straße.“
5.
Die Planungsbüros Prof.
Burgstaller / München und Terrabiota / Starnberg werden mit der Erstellung der
Unterlagen für das Bebauungsplanverfahren beauftragt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 184/GAUTING bekanntzumachen.