Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: keine


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0611) vom 10.10.2017.

 

2.      Der Gemeinderat beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans für ein Teilgebiet für ein Teilgebiet am Kreisverkehr westlicher Ortsrand in Gauting.

 

3.      Die Zielsetzung dieser Änderung des Flächennutzungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebiets, die der Ansiedlung der Polizeiinspektion Gauting dient..

 

4.      Diese Änderung des Flächennutzungsplans erhält die Bezeichnung „ 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting für ein Teilgebiet am Kreisverkehr westlicher Ortsrand in Gauting.“ Der Umgriff dieser 48. Änderung des Flächennutzungsplans ist im anliegenden Lageplan dargestellt.

 

5.      Die Planungsbüros Prof. Burgstaller / München und Terrabiota / Starnberg werden mit der Erstellung der Unterlagen für das Verfahren zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans beauftragt.

 

6.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans für ein Teilgebiet am Kreisverkehr westlicher Ortsrand in Gauting bekanntzumachen.

 

7.      Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zu den Bauleitplanverfahren beim Landkreis Starnberg die Herausnahme der Flächen beim Kreisverkehr am westlichen Ortsrand, die für eine künftige Ansiedlung der Polizeiinspektion vorgesehen sind, aus dem Landschaftsschutzgebiet zu beantragen.


GR Deschler nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.