Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Wortmeldung: GRe Mc Fadden, Pahl, Dr. Sklarek, Klinger, Moser, Platzer M, Jaquet, Rindermann, Lüst, Franke, Cosmovici, Vilgertshofer

 

In der Diskussion werden folgende Argumente vorgetragen

Pro Gewerbegebiet:

-       Notwendigkeit eines weiteren Gewerbegebiete, um ortsansässigen Handwerksbetrieben Erweiterungsmöglichkeiten bieten zu können und damit Abwanderung in anderen Kommunen zu verhindern.

-       Innerorts keine Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden

-       Gewerbeeinnahmen notwendig, u.a. um sozialen Wohnraum zu finanzieren

-        

Contra Gewerbegebiet:

-       Größe des Gewerbegebiets im Unterbrunner Holz ausreichend;

-       keine weitere Versiegelung von Flächen

-       Beibehaltung des AOA-Gewerbegebiets Ammerseestraße überlastet

-       Fläche im Landschaftschutzgebiet

-       Nutzung der Fläche für sozialen Wohnungsbau, da dringend notwendig.

-       Gewerbegebiet bedeutet u.a. Erhöhung der Anzahl an Kindergartenplätze, Schulplätze, Wohnungen

 

Hinsichtlich sozialen Wohnungsbaus wird angeregt, auch für das geplante Gewerbegebiet bei der Asklepios Klinik einen sozialen Wohnungsbauträger mit einzubinden.

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger sieht ebenfalls die Notwendigkeit weiterer Wohnraumschaffung, weist jedoch darauf hin, dass in jüngster Zeit diesbezüglich mehr passiert sei als in der Vergangenheit und man weitere Möglichkeiten suche werde.

 

GR Moser bittet bei der Planung um Einbeziehung der Umweltbehörde, nachdem die Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werde.

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger informiert, dass die Einbeziehung der Umweltbehörde im Rahmen des Flächennutzungsplans vorgeschrieben sei.


 

Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0610) vom 09.10.2017.

 

2.      Der Gemeinderat beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße in Gauting.

 

3.      Die Zielsetzung dieser Änderung des Flächennutzungsplans ist die Ausweisung von Gewerbeflächen, die der Ansiedlung ortsansässiger Gewerbebetriebe dienen sollen sowie die Ausweisung eines Mischgebiets im Ostteil des Areals, um dort u.a. Wohnraum zu schaffen.

 

4.      Diese Änderung des Flächennutzungsplans erhält die Bezeichnung „ 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße in Gauting.“ Der Umgriff dieser 47. Änderung des Flächennutzungsplans ist im anliegenden Lageplan dargestellt.

 

5.      Die Planungsbüros Prof. Burgstaller / München und Terrabiota / Starnberg werden mit der Erstellung der Unterlagen für das Verfahren zur 47. Änderung des Flächennutzungsplans beauftragt.

 

6.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 47. Änderung des Flächennutzungsplans für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße in Gauting bekanntzumachen.

 

7.      Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zu den Bauleitplanverfahren beim Landkreis Starnberg die Herausnahme der Flächen beim Kreisverkehr am westlichen Ortsrand, die für eine künftige Gewerbe- bzw. Mischnutzung vorgesehen sind, aus dem Landschaftsschutzgebiet zu beantragen.