Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Wortmeldungen: GRe Dr. Sklarek, Platzer M, Kössinger, Pahl, Vilgertshofer, Jaquet

 

GR Dr. Sklarek stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung.

Er beantragt die Aufnahme eines Passus im Vertrag mit dem BRK, wonach alle bisherigen Kindergartenplätze im Gemeindegebiet erhalten bleiben müssen.

 

GR Platzer M. äußert sich sehr verwundert, dass sein Kollege diesen Antrag so kurzfristig in der Sitzung stelle, da die Zulässigkeit eines solchen Passus rechtlich geprüft werden müsse.

 

GR Dr. Sklarek ändert den Antrag zu einem Überprüfungsantrag an die Verwaltung. GRin Franke unterstützt diesen Antrag.

 

GR Vilgertshofer merkt an, dass an staatliche Zuschüsse keine derartigen Bedingungen geknüpft werden können. Es sei wichtig, dass eine gerechte Bezuschussung aller Kindergärten erfolge.

 

Die 1. Bürgermeisterin betont, dass das BRK keine Intention habe, einen Kindergarten im Gemeindegebiet zu schließen.

 

Sie stellt den Antrag zur Geschäftsordnung zur Abstimmung.

 

Es ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Überprüfung hinsichtlich der Aufnahme eines Passus im Vertrag mit dem BRK, wonach alle bisherigen Kindergartenplätze im Gemeindegebiet erhalten bleiben müssen.

Ja 13  Nein 10


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat  nimmt  Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0621/XIV.WP und dem Empfehlungsbeschluss des HFA vom 24.10.2017.

2.      Der Gemeinderat bewilligt in Abänderung des Beschlusses  0794 vom 18.07.2017 dem freigemeinnützigen Träger BRK Starnberg, für die Neuschaffung von zwei Kindergartengruppen ( 50 Plätze) und zwei Kinderkrippengruppen (24 Plätze) im geplanten Mehrgenerationencampus einen Investitionskostenzuschuss zu den Baukosten i.H.v. 960.000 €.

3.      Der Gemeinderat bewilligt dem freigemeinnützigen Träger BRK Starnberg, für die Neuschaffung einer Hortgruppe (20 Plätze) im geplanten Mehrgenerationencampus einen Investitionskostenzuschuss zu den Baukosten i.H.v. 30.000 €.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt diesen Investitionskostenzuschuss gegenüber dem freigemeinnützigen Träger BRK in Form eines Bescheides mit den hierfür erforderlichen Auflagen zu bewilligen.