Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Eck
Beschluss:
Zu dem Bauantrag
nach den vorgelegten Plänen der Architektin Onischke
Carolin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 16.10.2017 wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erklärt.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Grundfläche 1 und der Geschossfläche
nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 42 / STOCKDORF.
Den erforderlichen Befreiungen gem. § 31
Abs. 2 BauGB wird nicht zugestimmt, da die Grundzüge der Planung berührt
werden.
Es gibt nur bestandsbedingte (vor in Kraft
treten des Bebauungsplanes) Abweichungen der Grundflächen und der Geschossflächen
im Bebauungsplangebiet.
Die im Bebauungsplan aufgeführten Schallschutzmaßnahmen für die der
Eisenbahnlinie zugeordneten Räume sind eingehalten.