Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Eck


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den vorgelegten Plänen der Architektin Onischke Carolin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 16.10.2017 wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Grundfläche 1 und der Geschossfläche nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 42 / STOCKDORF.

 

Den erforderlichen Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht zugestimmt, da die Grundzüge der Planung berührt werden.

 

Es gibt nur bestandsbedingte (vor in Kraft treten des Bebauungsplanes) Abweichungen der Grundflächen und der Geschossflächen im Bebauungsplangebiet.

 

Die im Bebauungsplan aufgeführten Schallschutzmaßnahmen für die der Eisenbahnlinie zugeordneten Räume sind eingehalten.