Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Max Morhammer, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 12.10.2017, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erklärt.

 

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

 

Die Gesamtlänge der Grenzgarage mit Nebengebäude von 9 m wurde nach Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO überschritten. Es handelt sich hierbei um eine genehmigte Bestandsgarage mit Nebengebäude aus dem Jahre 1974.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu ver­sickern.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.