Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach
den Plänen des Architekten Max Morhammer, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 12.10.2017, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB erklärt.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Die Gesamtlänge der Grenzgarage mit Nebengebäude von 9 m wurde nach Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO überschritten. Es handelt sich hierbei um eine genehmigte Bestandsgarage mit Nebengebäude aus dem Jahre 1974.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.