Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten, WSSA Architekten GmbH, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 16.10.2017, wird zustimmend
Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung von der
Mindestgrundstücksgröße, Überschreitung der Grundflächenzahl 1 nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 113 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der
Abweichung von der Mindestgrundstückgröße kann entsprochen werden.
Die Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird
für die Überschreitung der Grundflächenzahl 1 befürwortet, da sich die
Überschreitung durch Anrechnung der Terrassenflächen ergibt, die erst seit
kurzem zur Grundfläche hinzugezählt wird und dies im Bebauungsplan Nr. 113 /
GAUTING nicht berücksichtigt wird.
Der
Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung werden.
Einfriedungen sind
in einer Höhe von höchstens 1,30 m Höhe als sockellose Holzzäune mit
senkrechter Lattung oder als Maschendraht mit Hinterpflanzung auszuführen.
Hecken sind bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Oberflächenbefestigungen
dürfen nur mit wasserdurchlässigen Belägen versehen werden.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls
freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur
nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche
ist unzulässig.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und -
bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung
vorzusehen.