Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin, Elisabeth Stürzer mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 16.10.2017, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht hinsichtlich der Einfriedung (Baugrundstücke sind entlang der öffentlichen Verkehrsflächen einzufrieden) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 / UNTERBRUNN.

 

Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Das Vorhaben überschreitet mit Bau der Außentreppen geringfügig (ca. 1 m) die Baugrenze.

 

Der erforderlichen Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der Baugrenze kann entsprochen werden, da der Bauraum nur geringfügig überschritten wird und die städtebauliche Struktur des Bebauungsplanes dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

 

Einfriedungen sind nur in Form eines Staketenzauns in einer Höhe von 1,30 m zur Straße hin zulässig. Zwischen den Grundstücken ist ein Maschendrahtzaun bis zu einer Höhe von 1,00 m zulässig. Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.