Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Ulrich Sieber, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 26.06.2017, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erklärt und die Zurückstellung nach § 15 BauGB beantragt.

 

Das Vorhaben entspricht wegen der geschlossenen Bebauung entlang der Straße und der Nichteinhaltung der Vorgartenzone nicht den Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 186 / GAUTING.


Somit ist der Antrag abgelehnt.