Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag
nach den Plänen des Architekten Ulrich Sieber,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 26.06.2017,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erklärt und die
Zurückstellung nach § 15 BauGB beantragt.
Das Vorhaben
entspricht wegen der geschlossenen Bebauung entlang der Straße und der
Nichteinhaltung der Vorgartenzone nicht den Zielsetzungen des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplanes Nr. 186 / GAUTING.
Somit ist der Antrag abgelehnt.