Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0632) vom 14.11.2017 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 186/GAUTING für
einen Teilbereich westlich der Parkstraße.
2. Der
Bauausschuss beschließt, für das im Lageplan schwarz umrandete Gebiet den
Bebauungsplan Nr. 186/GAUTING für einen Teilbereich westlich der Parkstraße gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
3. Das
Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 508, 507, 502/1, 502/2, 502/3, 502,
502/4, 502/5, 502/6, 557/19, 557, 499/9, 499/11, 499/10 und 499/12, Gemarkung
Gauting.
4. Ziel
der Aufstellung des Bebauungsplans für den Teilbereich westlich der Parkstraße
und nördlich der Römerstraße ist, die Grundstücke zur Straße durchlässig zu
halten. Eine geschlossene Bebauung über die gesamte Grundstücksbreite ist in
diesem Gebiet städtebaulich unverträglich. Deshalb wird eine Festsetzung
getroffen, dass Grenzbebauung, auch mit Nebenanlagen, maximal an einer
Grundstücksgrenze zulässig sein soll. Ein weiteres Ziel ist die Einhaltung
einer mindestens 5 m tiefen Vorgartenzone zwischen (Neben-) Gebäuden und
öffentlicher Verkehrsfläche.
5. Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
München beauftragt.
6. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans
öffentlich bekannt zu machen und das Aufstellungsverfahren entsprechend den
Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.