Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0632) vom 14.11.2017 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 186/GAU­TING für einen Teilbereich westlich der Parkstraße.

 

2.         Der Bauausschuss beschließt, für das im Lageplan schwarz umrandete Gebiet den Bebauungsplan Nr. 186/GAUTING für einen Teilbereich westlich der Parkstraße ge­mäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

 

3.         Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 508, 507, 502/1, 502/2, 502/3, 502, 502/4, 502/5, 502/6, 557/19, 557, 499/9, 499/11, 499/10 und 499/12, Gemarkung Gauting.

 

4.         Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans für den Teilbereich westlich der Parkstraße und nördlich der Römerstraße ist, die Grundstücke zur Straße durchlässig zu halten. Eine geschlossene Bebauung über die gesamte Grundstücksbreite ist in diesem Ge­biet städtebaulich unverträglich. Deshalb wird eine Festsetzung getroffen, dass Grenz­bebauung, auch mit Nebenanlagen, maximal an einer Grundstücksgrenze zulässig sein soll. Ein weiteres Ziel ist die Einhaltung einer mindestens 5 m tiefen Vorgarten­zone zwischen (Neben-) Gebäuden und öffentlicher Verkehrsfläche.

 

5.         Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirt­schaftsraum München beauftragt.

 

6.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungs­plans öffentlich bekannt zu machen und das Aufstellungsverfahren entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.