Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Sachvortrag: Frau Seyberth
Sie führt aus, dass sich das Spendenaufkommen für 2017 derzeit auf ca. 10.500 Euro belaufe und man auf weitere Spenden im Monat Dezember hoffe.
Wortmeldungen: GRe Rindermann und Platzer M.
Nachgefragt wird zum einen die Höhe der Sonderrücklage für Sanierungsarbeiten, insbesondere da dies ggfs. zu Negativzinsen führen könne und ob die Rücklage in Form von Immobilien getätigt werde.
Frau Seyberth führt aus, dass es wichtig sei, dass es sich um eine sichere Anlage verbunden mit einer jährlichen Ausschüttung handle. Die Verwaltung wird hierzu Vorschläge zusammenstellen und dem Rat zur Entscheidung vorlegen.
Beschluss:
1.
Der
Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der
Verwaltung (Drucksache Ö 0637) über den Haushaltsplan 2018 und die
Finanzplanungsjahre 2019 - 2021 für die Haerlin`sche und
Marie-Therese-Sozialstiftung, Gauting.
2.
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss des
Haushaltsplans 2018 mit allen Anlagen und des Finanzplans 2019 bis 2021 für die
Haerlin`sche und Marie-Therese-Sozialstiftung, Gauting, gem. dem Entwurf vom 01.12.2017
und aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (BayGO) den Erlass der
folgenden Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der
Haerlin’schen und Ludwig u. Marie Therese-
Sozialstiftung, Gauting
für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde
Gauting für die Haerlin’sche und Ludwig u.
Marie Therese-Sozialstiftung, Gauting folgende Haushaltssatzung:
§
1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2018 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 107.300 Euro
und
im
Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 50.000 Euro
ab.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen
und Investitionsförderungs-
maßnahmen
wird festgesetzt auf 0
Euro
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen
im Vermögenshaushalt
wird
festgesetzt auf 0
Euro
§
4
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach
dem
Haushaltsplan wird festgesetzt auf 10.000
Euro
§
5
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar
2018 in Kraft.
Gauting,
den __.__.2017 Gemeinde
Gauting
Dr.
Brigitte Kössinger
Erste Bürgermeisterin