Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sachvortrag: Frau Seyberth

 

Sie führt aus, dass sich das Spendenaufkommen für 2017 derzeit auf ca. 10.500 Euro belaufe und man auf weitere Spenden im Monat Dezember hoffe.

 

Wortmeldungen: GRe Rindermann und Platzer M.

 

Nachgefragt wird zum einen die Höhe der Sonderrücklage für Sanierungsarbeiten, insbesondere da dies ggfs. zu Negativzinsen führen könne und ob die Rücklage in Form von Immobilien getätigt werde.

 

Frau Seyberth führt aus, dass es wichtig sei, dass es sich um eine sichere Anlage verbunden mit einer jährlichen Ausschüttung handle. Die Verwaltung wird hierzu Vorschläge zusammenstellen und dem Rat zur Entscheidung vorlegen.


Beschluss:

 

1.            Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0637) über den Haushaltsplan 2018 und die Finanzplanungsjahre 2019 - 2021 für die Haerlin`sche und Marie-Therese-Sozialstiftung, Gauting.

 

2.            Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Beschluss des Haushaltsplans 2018 mit allen Anlagen und des Finanzplans 2019 bis 2021 für die Haerlin`sche und Marie-Therese-Sozialstiftung, Gauting, gem. dem Entwurf vom 01.12.2017 und aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (BayGO) den Erlass der folgenden Haushaltssatzung:

 

Haushaltssatzung

 

Haushaltssatzung der Haerlin’schen und Ludwig u. Marie Therese-

Sozialstiftung, Gauting für das Haushaltsjahr 2018

 

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde

Gauting für die Haerlin’sche und Ludwig u. Marie Therese-Sozialstiftung, Gauting folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das

Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                              107.300 Euro

 

und

 

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                50.000 Euro

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für

Investitionen und Investitionsförderungs-

maßnahmen wird festgesetzt auf                                                   0 Euro

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen im Vermögenshaushalt

wird festgesetzt auf                                                                            0 Euro

 


 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur

rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf                                   10.000 Euro

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

 

 

Gauting, den __.__.2017                                      Gemeinde Gauting

 

 

                                                                                 Dr. Brigitte Kössinger

                                                                                 Erste Bürgermeisterin