Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Günther Gerhard, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 06.11.2017, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung des Maßes der Nutzung (Grundflächenzahl 1) und Abweichung von der Art der Einfriedung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41 / Stockdorf.

 

Der erforderlichen Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der GRZ 1 wird zugestimmt, da sich die Überschreitung durch Anrechnung der Terrassenflächen ergibt, die erst seit kurzem zur Grundfläche hinzugezählt werden und dies im Bebauungsplan Nr. 41 / STOCKDORF nicht berücksichtigt wird.

 

Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Art der Einfriedung wird befürwortet, da laut Einfriedungssatzung der Gemeinde Gauting Metallzäune zulässig sind.

 

Der Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung werden.

 

Für die Außenwände der Gebäude sind heller Putz, geschlämmtes Mauerwerk oder Holzverkleidung zulässig.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Flächen für oberirdische Stellplätze, Grundstückszufahrten, Geh- und Radwege sind mit wasserdurchlässigen Belägen anzulegen.

 

Dem Bauantrag ist ein Freiflächengestaltungsplan im Maßstab 1 : 200, möglichst von einem Gartenbauarchitekten, beizufügen.

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammel­anlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vor­zusehen.