Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Günther Gerhard, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 06.11.2017, wird zustimmend
Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Überschreitung des Maßes der Nutzung (Grundflächenzahl 1) und
Abweichung von der Art der Einfriedung nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 41 / Stockdorf.
Der erforderlichen Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der
Überschreitung der GRZ 1 wird zugestimmt, da sich die Überschreitung durch
Anrechnung der Terrassenflächen ergibt, die erst seit kurzem zur Grundfläche
hinzugezählt werden und dies im Bebauungsplan Nr. 41 / STOCKDORF nicht
berücksichtigt wird.
Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Art
der Einfriedung wird befürwortet, da laut Einfriedungssatzung der Gemeinde
Gauting Metallzäune zulässig sind.
Der
Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung werden.
Für die Außenwände der Gebäude sind heller Putz, geschlämmtes Mauerwerk
oder Holzverkleidung zulässig.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Flächen für
oberirdische Stellplätze, Grundstückszufahrten, Geh- und Radwege sind mit
wasserdurchlässigen Belägen anzulegen.
Dem Bauantrag ist
ein Freiflächengestaltungsplan im Maßstab 1 : 200, möglichst von einem
Gartenbauarchitekten, beizufügen.
Die Müllbehälter
sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin
abzupflanzen.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und -
bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen.