Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Neugebauer, GRin Eiglsperger
Beschluss:
Der Baumfällantrag
des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.11.2017, wird zurückgestellt.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Derzeit ist keine
Dringlichkeit (Gefahr in Verzug) zur Fällung der Rotbuche erkennbar. Die
Gemeinde Gauting lässt ein Gegengutachten erstellen, um das vorliegende
Gutachten des Antragstellers zu überprüfen.