Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag
nach den vorgelegten Plänen der Architektin Petra
Weimann-Zerbs, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 13.11.2017, wird das
gemeindliche Einvernehmen erklärt.
Das Vorhaben
entspricht wegen Überschreitung der Baugrenzen (bestandsbedingt), des Maßes der
Nutzung (Grundflächenzahl 1 und 2, Geschossflächenzahl und Wandhöhe
(bestandsbeding)) und Abweichung von den Gestaltungsvorschriften (Dachform)
nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 52/Gauting.
Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden
befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die
öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und
bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.