Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung:
GRin Neugebauer fragt nach, ob es möglich sei, die Weihnachtszuschüsse aus der Stiftung zu erhöhen.
Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger führt aus, dass die Stiftung auf die Spendenbereitschaft der Bürger angewiesen sei. Bis dato seien an Spenden 10.724 Euro in 2017 eingegangen. Man hoffe auf weitere Spenden im Dezember. In den Vorjahren lagen die Spendeneinnahmen jährlich bei 22.000 Euro bis 25.000 Euro.
Da die Stiftung auch im laufenden Jahr bedürftige Bürger bei Notlagen unterstütze, sei eine Erhöhung der Weihnachtszuschüsse nicht möglich. Verglichen mit umliegenden Gemeinden, liege die Höhe der Weihnachtszuwendungen an der oberen Grenze.
Beschluss:
1.
Der
Gemeinderat nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0637) über den Haushaltsplan 2018
und die Finanzplanungsjahre 2019 - 2021 für die Haerlin`sche und
Marie-Therese-Sozialstiftung, Gauting.
2.
Der
Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2018 mit allen Anlagen und dem
Finanzplan 2019 bis 2021 für die Haerlin`sche und Marie-Therese-Sozialstiftung,
Gauting, gem. dem Entwurf vom 01.12.2017 und erlässt aufgrund des Art. 63 ff.
der Gemeindeordnung (BayGO) folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der
Haerlin’schen und Ludwig u. Marie Therese-
Sozialstiftung, Gauting
für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde
Gauting für die Haerlin’sche und Ludwig u.
Marie Therese-Sozialstiftung, Gauting folgende Haushaltssatzung:
§
1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2018 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 107.300 Euro
und
im
Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 50.000 Euro
ab.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen
und Investitionsförderungs-
maßnahmen
wird festgesetzt auf 0
Euro
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen
im Vermögenshaushalt
wird
festgesetzt auf 0
Euro
§
4
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach
dem
Haushaltsplan wird festgesetzt auf 10.000
Euro
§
5
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar
2018 in Kraft.
Gauting,
den __.__.2017 Gemeinde
Gauting
Dr.
Brigitte Kössinger
Erste Bürgermeisterin