Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Wortmeldung:

GRin Neugebauer fragt nach, ob es möglich sei, die Weihnachtszuschüsse aus der Stiftung zu erhöhen.

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger führt aus, dass die Stiftung auf die Spendenbereitschaft der Bürger angewiesen sei. Bis dato seien an Spenden 10.724 Euro in 2017 eingegangen. Man hoffe auf weitere Spenden im Dezember. In den Vorjahren lagen die Spendeneinnahmen jährlich bei 22.000 Euro bis 25.000 Euro.

Da die Stiftung auch im laufenden Jahr bedürftige Bürger bei Notlagen unterstütze, sei eine Erhöhung der Weihnachtszuschüsse nicht möglich. Verglichen mit umliegenden Gemeinden, liege die Höhe der Weihnachtszuwendungen an der oberen Grenze.


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat  nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0637) über den Haushaltsplan 2018 und die Finanzplanungsjahre 2019 - 2021 für die Haerlin`sche und Marie-Therese-Sozialstiftung, Gauting.

 

2.      Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2018 mit allen Anlagen und dem Finanzplan 2019 bis 2021 für die Haerlin`sche und Marie-Therese-Sozialstiftung, Gauting, gem. dem Entwurf vom 01.12.2017 und erlässt aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (BayGO) folgende Haushaltssatzung:

 

 

Haushaltssatzung

 

Haushaltssatzung der Haerlin’schen und Ludwig u. Marie Therese-

Sozialstiftung, Gauting für das Haushaltsjahr 2018

 

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde

Gauting für die Haerlin’sche und Ludwig u. Marie Therese-Sozialstiftung, Gauting folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das

Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                              107.300 Euro

 

und

 

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                50.000 Euro

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für

Investitionen und Investitionsförderungs-

maßnahmen wird festgesetzt auf                                                   0 Euro

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen im Vermögenshaushalt

wird festgesetzt auf                                                                            0 Euro

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur

rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf                                   10.000 Euro

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

 

 

Gauting, den __.__.2017                                      Gemeinde Gauting

 

 

                                                                                 Dr. Brigitte Kössinger

                                                                                 Erste Bürgermeisterin