Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu
dem Bauantrag nach den Plänen der Fa. guttenberger + partner GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.11.2017, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB erklärt.
Die
drei Leuchtrahmen dürfen nicht mehr mit veränderlichen, blendenden, blinkenden
oder flackernden Lichtwerbungen bestückt werden.