Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen der Fa. guttenberger + partner GmbH,  mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.11.2017, wird das gemeindliche Einver­nehmen nach § 36 BauGB erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Nr. 157 und 181 / GAUTING.

 

Die drei Leuchtrahmen dürfen nicht mehr mit veränderlichen, blendenden, blinkenden oder flackernden Lichtwerbungen bestückt werden.