Sitzung: 19.12.2017 BA/049/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: Ö/0642/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0642) vom 13.12.2017 zur Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 20/UNTERBRUNN für einen Teilbereich nördlich
der Gautinger Landstraße. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.
2. Die
Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden, wie in der Begründung
dargestellt, teilweise berücksichtigt.
3. Von
Seiten der Öffentlichkeit wurden während der öffentlichen Auslegung keine Anregungen
vorgetragen.
4. Aufgrund
des zu ergänzenden Sichtdreiecks wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans
um die Grundstücke Fl.Nrn. 138/1 Tfl., 138/2 Tfl., 190/1 Tfl., 526/2 Tfl. und
138/4 Tfl. erweitert.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die
beschlossenen Änderungen durchzuführen.
6. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung
gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich
auszulegen. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt und es wird
bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen
abgegeben werden können.