Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0642) vom 13.12.2017 zur Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 20/UNTERBRUNN für einen Teilbereich nördlich der Gautinger Landstraße. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 

2.         Die Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden, wie in der Be­gründung dargestellt, teilweise berücksichtigt.

 

3.         Von Seiten der Öffentlichkeit wurden während der öffentlichen Auslegung keine Anre­gungen vorgetragen.

 

4.         Aufgrund des zu ergänzenden Sichtdreiecks wird der Geltungsbereich des Be­bauungsplans um die Grundstücke Fl.Nrn. 138/1 Tfl., 138/2 Tfl., 190/1 Tfl., 526/2 Tfl. und 138/4 Tfl. erweitert.

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen durchzuführen.

 

6.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Be­gründung gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öf­fentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt und es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.