Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Neugebauer, GR Eck


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0643) vom 13.12.2017 zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179/GAUTING Mehrgenerationencampus an der Starnberger Straße.

 

2.         Der Bauausschuss beschließt, für diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Änderungsverfahren einzuleiten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „vorhabenbezogener Bebauungsplans Nr. 179-1/GAUTING Mehrgenerationencampus an der Starnberger Straße.“

 

3.         Ziel dieser Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179/GAUTING ist, im Bauteil 1 im 1. Obergeschoss neben der Wohnnutzung auch eine Nutzung als Kinderhort zuzulassen.

 

4.         Der Bauausschuss nimmt den Entwurf der Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 179-1/GAUTING Mehrgenerationencampus an der Starnberger Straße (Plandatum 19.12.2017) zustimmend zur Kenntnis.

 

5.         Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Bekanntmachung des Beschlusses zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179/GAUTING.

 

6.         Das Verfahren ist entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.

 

7          Gemäß § 13 a BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr.3 BauGB ist. der betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen zu geben.