Sitzung: 19.12.2017 BA/049/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: Ö/0643/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Neugebauer, GR Eck
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0643) vom 13.12.2017 zur
Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179/GAUTING
Mehrgenerationencampus an der Starnberger Straße.
2. Der
Bauausschuss beschließt, für diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein
Änderungsverfahren einzuleiten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung „vorhabenbezogener Bebauungsplans Nr. 179-1/GAUTING
Mehrgenerationencampus an der Starnberger Straße.“
3. Ziel
dieser Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179/GAUTING ist, im
Bauteil 1 im 1. Obergeschoss neben der Wohnnutzung auch eine Nutzung als
Kinderhort zuzulassen.
4. Der Bauausschuss nimmt
den Entwurf der Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 179-1/GAUTING
Mehrgenerationencampus an der Starnberger Straße (Plandatum 19.12.2017)
zustimmend zur Kenntnis.
5. Der Bauausschuss
beauftragt die Verwaltung mit der Bekanntmachung des Beschlusses zur Änderung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179/GAUTING.
6. Das
Verfahren ist entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.
7 Gemäß § 13 a BauGB in Verbindung mit §
13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr.3 BauGB ist. der betroffenen Öffentlichkeit sowie den
berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur
Stellungnahme innerhalb von drei Wochen zu geben.