Ein Bürger erkundigt sich über die Auswirkungen zur Wohnsituation, die ein Abbruch des Bauvorhabens nach sich ziehe, da 60 neu geschaffene Wohnungen davon betroffen seien.

 

Die 1. Bürgermeisterin merkt an, dass derzeit Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt werden. Wenn die erforderliche Anzahl an Unterschriften vorliege, komme es zu einem Bürgerentscheid, bei dem die Bürger entscheiden, ob das Bauvorhaben gestoppt wird oder ob es weitergeht.

Falls das Bauvorhaben gestoppt werde, werden auch die 60 geplanten Mietwohnungen nicht umgesetzt, und damit die Wohnsituation in Gauting nicht entschärft.

Die nächste Chance auf Wohnungsbau sei die Planung mit Wohnbebauung auf dem Grundstück an der Pötschener Straße. Hier wolle das Kath. Siedlungswerk mit dem Verband Wohnen und dem Eigentümer Wohnungen errichten. Nachdem man sich hier noch in der Planphase befinde und durch einen Abbruch des Bauvorhabens in der Bahnhofstraße erneut eine längere Planungsphase eintreten werde, werden auf längere Zeit keine Wohneinheiten entstehen.

 

Auf Nachfrage des Bürgers, welche Auswirkungen die Rückzahlung des Kaufpreises auf die Bezuschussung der Vereine habe, erwidert die 1. Bürgermeisterin, dass die Gemeinde einen Kredit aufnehmen müsse, um die bereits gebundenen Mittel (Rückzahlung eines Kredits in Höhe von 6 Mio Euro und geplante Investitionen in Höhe von 3 Mio Euro) abzulösen. Zudem liegen die Gewerbesteuereinnahmen bei nur knapp 6 Mio Euro (im Vergleich: Krailling liege bei 16 Mio Euro mit 8.000 Einwohnern).

Die 1. Bürgermeisterin führt aus, dass Bezuschussungen von Vereinen den freiwilligen Leistungen einer Gemeinde zugeordnet seien und sie daher nicht ausschließen könne, dass auch hier Einsparungen notwendig werden.

Abschließend merkt sie an, dass es im Falle eines Bürgerentscheides wichtig sei, seine Stimme abzugeben, um damit über die Zukunft des Ortes entscheiden zu können.