Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Es folgt die Begründung des Antrags durch die vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens, Frau Angelika Siegmund und Herrn Dr. Eckhard Müller-Guntrum.
Die 1. Bürgermeisterin stellt fest, dass die Behauptung von Herrn Dr. Müller-Guntrum,
das gemeindliche Verkehrskonzept sei durch den Investor bezahlt worden, nicht zutreffe.
Das Verkehrskonzept wurde in den Jahren 2014/2015 erarbeitet. Der Investor wurde erst Ende 2016 ausgewählt. Bis zum Beginn des Bieterverfahrens, Anfang 2016, sei der Gemeinde die Fa. Sontowski noch nicht bekannt gewesen.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0647.
2. Der Gemeinderat stellt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Keine Baukolosse in Gauting!“ gem. Art. 18a GO fest.