Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Rindermann, GR Eck


Beschluss:

 

Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Architekten Naraghi Ario, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 15.12.2017, gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen erklärt / nicht erklärt:

 

 

Frage 1

Im Bebauungsplan Nr. 136 Gauting ist der nördliche Baukörper mittels gestrichelten Linien in 3 Teile (Dreispänner) unterteilt. Im Textteil ist die gestrichelte Linie unter Punkt C, Hinweise zu Planzeichen Unterpunkt 6. als „Teilungsabsicht" verzeichnet.

 

Ist es möglich, die nördliche Hausgruppe auf den Grundstücken mit Flurnummern 1302/21, 1302/22 und 1302/23 als Vierspanner bei gleicher Gebäudegesamtabmessung und Geomet­rie zu errichten und wird die Genehmigung in Aussicht gestellt (s. Plannr.: V2.1, Lageplan alternative Variante)?

 

 

Ja, das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.

 

 

Frage 2

Sind Abgrabungen/vergrößerte Lichtschächte, teilweise auch außerhalb der Anbauzone in Form und Größe wie in den Grundrissen Kellergeschoss (Plannr. V2.1) und Erdgeschoss (Plannr.: V1.1) dargestellt möglich und wird die Genehmigung in Aussicht gestellt?

 

 

Nein, die festgesetzten Baugrenzen dürfen innerhalb der ausgewiesenen Anbauzone entwe­der durch Balkone oder durch Wintergärten überschritten werden.

 

 

Frage 3

Sind Terrassen aus wasserdurchlässigem Material in Form und Größe wie im Grundriss Erd­geschoss (s. Plannr.: V1.1) südlich der Wintergärten außerhalb der Anbauzone möglich und wird die Genehmigung in Aussicht gestellt?

 

 

Nein, die festgesetzten Baugrenzen dürfen innerhalb der ausgewiesenen Anbauzone entwe­der durch Balkone oder durch Wintergärten überschritten werden, nicht aber durch Terras­sen.

 

 

Frage 4

Können die Wintergärten wie im Grundriss Kellergeschoss (s. Plannr.: V2.1) innerhalb der Anbauzone unterkellert werden und wird die Genehmigung in Aussicht gestellt?

 

 

Ja, das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.

 

 

Der Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung werden.

 

Die Flächen für oberirdische Stellplätze, Grundstückszufahrten, Geh- und Radwege sind mit wasserdurchlässigen Belägen anzulegen.

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und zur Straße hin abzupflanzen.

 

Einfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen sind mit durchlässigem, senkrechten Holzlat­tenzaun bis 1 m Höhe auszuführen. Trennungen der Parzellen untereinander können auch mit verzinktem Maschendraht vorgenommen werden.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke), ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammel­anlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vor­zusehen.