Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Eck
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach
den Plänen des Bautechnikers Gerhard Schelle, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.12.2017, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB nicht erklärt.
Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB ist nicht gegeben.