Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: keine


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0653.

 

2.      Der Gemeinderat beschließt, dass zeitgleich mit den Bürgerentscheiden 1 (Bürgerbegehren) und 2 (Ratsbegehren) ein Stichentscheid durchgeführt wird.

 

       Die Stichfrage lautet:

 

Falls die bei Bürgerentscheid 1 (Bürgerbegehren) und Bürgerentscheid 2 (Ratsbegehren) gestellten Fragen jeweils mehrheitlich von den Abstimmenden mit „Ja“ beantwortet werden:

 

Welche Entscheidung soll dann gelten?

 

Sie haben hier eine Stimme.

 

 

 

Bürgerentscheid 1                                        Bürgerentscheid 2

(Bürgerbegehren)                                         (Ratsbegehren)

 

3.      Der Gemeinderat beschließt, dass die Bürgerentscheide 1 (Bürgerbegehren) und 2 (Ratsbegehren) sowie der Stichentscheid am 15.04.2018 durchgeführt werden.