Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: keine
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0653.
2. Der Gemeinderat beschließt, dass zeitgleich mit den Bürgerentscheiden 1 (Bürgerbegehren) und 2 (Ratsbegehren) ein Stichentscheid durchgeführt wird.
Die Stichfrage lautet:
Falls die bei Bürgerentscheid 1 (Bürgerbegehren) und Bürgerentscheid 2
(Ratsbegehren) gestellten Fragen jeweils mehrheitlich von den Abstimmenden mit
„Ja“ beantwortet werden:
Welche Entscheidung soll dann gelten?
Sie haben hier eine Stimme.
Bürgerentscheid 1 Bürgerentscheid
2
(Bürgerbegehren) (Ratsbegehren)
3. Der Gemeinderat beschließt, dass die Bürgerentscheide 1 (Bürgerbegehren) und 2 (Ratsbegehren) sowie der Stichentscheid am 15.04.2018 durchgeführt werden.