Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Wortmeldung:

GRin Franke erkundigt sich, wie hoch die Wertgrenzen bei Nachträgen in anderen Gemeinden angesetzt seien.

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger informiert, dass die Festlegung der Wertgrenze durch den Gemeinderat erfolge und es daher zu unterschiedlichen Wertgrenzen in den Gemeinden käme. Nach Berechnungsmuster vom Gemeindetag läge die Wertgrenze für die Gemeinde Gauting bei 45.000 €.

 

GR Rindermann sieht kein Problem, falls es sich um Nachträge handelt, deren ursprüngliche Verträge durch den Rat beschlossen wurden.

Die 1. Bürgermeisterin erwidert, dass es sich auch um Verträge handeln könne, die die 1. Bürgermeisterin in eigener Zuständigkeit unterschreiben durfte und auch die Nachträge begründet sein müssen.


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0659.

2.      Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung der XIV. Wahlperiode des Gemeinderats Gauting in der letztgültigen Fassung vom 04.10.2016 zu § 12 Abs. 2, Ziffer 2.5 wie folgt zu ändern:

§ 12
Einzelne Aufgaben

(2) Zu den Aufgaben der Ersten Bürgermeisterin gehören insbesondere auch:

 

2.5 Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 20%, insgesamt jedoch nicht mehr als 50.000 € erhöhen,