Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Wortmeldung: GRe Pahl, Mc Fadden, Eck, Vilgertshofer, Deschler, Dr. Sklarek, Jaquet, Rindermann, Klinger

 

GRe Mc Fadden, Deschler und Rindermann äußern ihre Bedenken, eine Satzungsänderung noch vor dem anstehenden Bürgerentscheid zu beschließen.

GRe Dr. Sklarek, Jaquet und Klinger sehen die Änderung als positiv für die Bürger. Es läge in jedermanns Interesse, eine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen. Die Änderung sei bereits zeitgleich mit der Entscheidung, dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegenzusetzen, im Rat angekündigt worden.

 

Die 1. Bürgermeisterin informiert, dass trotz der Möglichkeit zur Briefwahl Wahllokale eingerichtet werden. Bürger, die sich für die Wahl in einem Wahllokal entscheiden, müssen hierzu ihre zugesandten Wahlunterlagen mitbringen.

GR Eck ergänzt, dass in den Wahlunterlagen deutlich darauf hingewiesen werden müsse, dass die Unterlagen ins Wahllokal mitzubringen sind. Ein Vorlegen des Passes oder Personalausweises sei nicht ausreichend.


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0661.

 

2.      Der Gemeinderat beschließt die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Gauting zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS) zu erlassen und damit alle vorhergehenden Satzungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid der Gemeinde Gauting aufzuheben.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte bis zum Inkrafttreten der Satzung durchzuführen.