Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Moser, GRin Högner
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen der EQOS Energie
Deutschland GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.12.2017, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1
BauGB mit folgenden Maßgaben erklärt:
Die Landschaftsverträglichkeit sowie die
Privilegierung sind durch das Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu
überprüfen.