Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem im Bauvorbescheidsantrag
nach den Plänen des Architekten Bertram Dipl. Ing. Wachinger, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 19.12.2017, gestellten
Fragenkatalog wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche
Einvernehmen erklärt / nicht erklärt:
- Ist die geplante Überschreitung der
Baugrenzen, wie in den Plänen dargestellt, planungsrechtlich
zulässig/genehmigungsfähig?
Nein, es handelt sich nicht um
eine geringfügige Überschreitung
2 Ist
die geplante Überschreitung der zulässigen Grundfläche, wie in den Plänen
dargestellt, planungsrechtlich zulässig/genehmigungsfähig?
Nein, zur Grundfläche 1 werden auch noch die
Terrassen und Eingangsüberdachungen/-podeste hinzugerechnet, die im
vorliegenden Antrag noch nicht berücksichtigt sind.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Grundfläche 1 und
Errichtung außerhalb des Bauraumes im Süden um 0,85 m bzw. 2,99 m nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 171 / GAUTING.
Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden
nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden.
Dem Bauantrag ist
ein Freiflächengestaltungsplan (von einem Gartenbauarchitekten) beizufügen.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die
öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und
bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.