Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Änderungsantrag zu einem genehmigten Verfahren nach den Plänen des Architekten Achim Hoffmann, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 21.12.2017, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Nichteinhaltung des Bauraums und der Art der Nutzung nicht den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 59 B / STOCKDORF. Aller­dings soll die beantragte Nutzung auch nur während der Bauzeit des Entwicklungszentrums erfolgen, so dass diesem Bauantrag zugestimmt werden kann.

 

Der evtl. erforderliche Stellplatzmehrbedarf ist durch das Landratsamt zu überprüfen und zu sichern.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.