Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Änderungsantrag zu einem
genehmigten Verfahren nach den Plänen des Architekten Achim Hoffmann,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 21.12.2017,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Nichteinhaltung des Bauraums und der Art der Nutzung nicht den
Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 59 B /
STOCKDORF. Allerdings soll die beantragte Nutzung auch nur während der Bauzeit des
Entwicklungszentrums erfolgen, so dass diesem Bauantrag zugestimmt werden kann.
Der evtl. erforderliche Stellplatzmehrbedarf
ist durch das Landratsamt zu überprüfen und zu sichern.
Anfallendes Niederschlagswasser ist
ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.