Sitzung: 16.01.2018 BFS/020/XIV.WP
Eine Bürgerin
erkundigt sich nach den finanziellen Auswirkungen, die ein Baustopp für die
Gemeinde selbst und den Einrichtungen, die von der Gemeinde unterstützt werden,
z.B. Schwimmbad, Sportverein und bosco, habe.
Die 1. Bürgermeisterin weist darauf hin,
dass ein Planungsstopp bedeuten könne, dass der Investor vom Kaufvertrag zurücktreten
könne, falls bis Ende 2019 der Bebauungsplan nicht rechtskräftig beschlossen
sei. Der Kaufpreis in Höhe von 9,5 Mio € zzgl. der Ausschreibungskosten von rd.
100.000 € müsse in Folge zurückerstattet werden.
Die Gemeinde habe sich in 2011 durch Gemeinderatsbeschluss
verpflichtet, das Grundstück zu verkaufen und den Erlös für die Renovierung der
alten Realschule (6 Mio Euro) heranzuziehen, d.h. den hierfür benötigten Kredit
abzulösen. Nur unter dieser Voraussetzung habe die Rechtsaufsicht der
Kreditaufnahme zugestimmt. Sollte es zu einer Rückabwicklung des
Kaufvertrages kommen, so fehle das Geld im Haushalt und eine erneute
Kreditaufnahme sei erforderlich. Finanziell bedeute dies für die Gemeinde, dass
aufgrund Sparmaßnahmen freiwillige Leistungen der Gemeinde gegebenenfalls
gekürzt bzw. gestrichen werden müssen, um Gelder für die Pflichtaufgaben, wie
Kindergärten, Schulen, Straßen vorhalten zu können. Zu den freiwilligen
Leistungen einer Gemeinde gehören u.a. Kulturzuschüsse und Vereinszuschüsse. Auch
die Sanierung des Sommerbades sei ggf. betroffen, dessen Betriebsbereitschaft
hiervon abhänge.