Ein Bürger erkundigt sich, wann mit einer Bebauung gerechnet werden könne, wenn das Bürgerbegehren keinen Erfolg habe und andererseits, wie lange man das Brachland „bewundern dürfe“, sollte es zu einem Baustopp kommen. Zu letzterem möchte er wissen, wie lange es dauern würde, bis es zu einem Baurecht für eine andere Lösung käme.

 

Die 1. Bürgermeisterin informiert, dass im Falle einer Weiterführung des Bebauungsplans der Baubeginn im Frühjahr, spätestens im Frühsommer geplant und mit der Fertigstellung Ende 2019 zu rechnen sei.

Falls es zu einem Baustopp komme, könne sie über die zeitliche Dauer keine Angabe machen. Nachdem die Frage der Ortsverträglichkeit sehr unterschiedliche Meinungen hervorbringt, und inzwischen jegliche Planung kritisiert werde, würde man wieder bei Null anfangen müssen. Allein für das Verkehrskonzept habe die Planung über ein Jahr benötigt. Auch dieses wird in Frage gestellt. Sie könne daher nicht sagen, wann mit einem Ergebnis zu rechnen sei.