Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0607) vom 24.01.2018 zur
Abwägung der Anregungen aus der erneuten öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 155-1/GAUTING für einen nördlichen Teilbereich zwischen Hildegard-
und Parkstraße. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.
2. Die vom Landratsamt Starnberg,
Kreisbaumt, vorgetragenen Anregungen werden, wie in der Begründung dargestellt,
teilweise berücksichtigt.
3. Die von Seiten der Öffentlichkeit
vorgetragenen Anregungen werden, wie in der Begründung dargestellt, teilweise
berücksichtigt.
4. Die im Bebauungsplan getroffene
Festsetzung zur maximal zulässigen Wandhöhe wird dahingehend geändert, dass
diese im gesamten Geltungsbereich auf maximal 9 m Höhe erhöht wird. Die
Bauräume werden entsprechend vergrößert. Die Festsetzung zur Abgrenzung der
unterschiedlichen Wandhöhe entfällt.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die
beschlossenen Änderungen durchzuführen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1
i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB nochmalig erneut öffentlich auszulegen. Die Dauer
der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt und es wird bestimmt, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden
können.