Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0607) vom 24.01.2018 zur Abwägung der Anregungen aus der erneuten öf­fentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 155-1/GAUTING für einen nördlichen Teilbereich zwischen Hildegard- und Parkstraße. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 

2.         Die vom Landratsamt Starnberg, Kreisbaumt, vorgetragenen Anregungen werden, wie in der Begründung dargestellt, teilweise berücksichtigt.

 

3.         Die von Seiten der Öffentlichkeit vorgetragenen Anregungen werden, wie in der Be­gründung dargestellt, teilweise berücksichtigt.

 

4.         Die im Bebauungsplan getroffene Festsetzung zur maximal zulässigen Wandhöhe wird dahingehend geändert, dass diese im gesamten Geltungsbereich auf maximal 9 m Höhe erhöht wird. Die Bauräume werden entsprechend vergrößert. Die Festset­zung zur Abgrenzung der unterschiedlichen Wandhöhe entfällt.

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen durchzuführen.

 

6.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Be­gründung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB nochmalig erneut öf­fentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt und es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.