Ein Bürger erkundigt sich nach den Eigentumsverhältnissen an den Grundstücksflächen, die für das Gewerbegebiet „Unterbrunner Holz“ vorgesehen sind. Insbesondere fragt er nach, ob es sich hierbei um gemeindliche Flächen handele oder ob andere/weitere Eigentümer von der Wertsteigerung der Flächen profitieren.

 

Die 1. Bürgermeisterin informiert, dass es sich hier um verschiedene Grundstückseigentümer handele. Nur ein Teil der Fläche sei in gemeindlichem Besitz. Über die anderen Eigentümer dürfe sie keine Informationen erteilen.