Nachtrag: 01.02.2018

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Pahl weist darauf hin, dass es in der vorliegenden Beschlussvorlage im Sachverhalt heißen muss: „….in Gauting“ ein Ratsbegehren entgegenzustellen. …“

 

Die 1. Bürgermeisterin bestätigt dies, merkt jedoch an, dass der Beschlussvorschlag in seinem Wortlaut korrekt sei.


Beschluss:

 

1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von Vorlage Ö 0670.

2.         Die Reihenfolge von Bürgerbegehren und Ratsbegehren auf dem Stimmzettel für den Bürgerentscheid am 15.04.2018 wird gem. § 22 Abs. 3 Satz 3 der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der aktuellen Fassung wie folgt festgelegt:

Bürgerentscheid 1                                             Bürgerentscheid 2
(Ratsbegehren)                                                 (Bürgerbegehren)

3.         Die Reihenfolge der bei der Stichfrage zu stellenden Fragen wird wie folgt festgelegt:

Falls die bei Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren) und
Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren) gestellten Fragen jeweils mehrheitlich von den Abstimmenden mit „Ja“ beantwortet werden:

Welche Entscheidung soll dann gelten?

Sie haben hier eine Stimme.

Bürgerentscheid 1                                             Bürgerentscheid 2

(Ratsbegehren)                                                 (Bürgerbegehren)