Nachtrag: 01.02.2018
Sitzung: 06.02.2018 GR/045/XIV.WP
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0
Vorlage: Ö/0670/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Pahl weist darauf hin, dass es in der vorliegenden Beschlussvorlage im Sachverhalt heißen muss: „….in Gauting“ ein Ratsbegehren entgegenzustellen. …“
Die 1. Bürgermeisterin bestätigt dies, merkt jedoch an, dass der Beschlussvorschlag in seinem Wortlaut korrekt sei.
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von Vorlage Ö
0670.
2.
Die Reihenfolge von Bürgerbegehren und
Ratsbegehren auf dem Stimmzettel für den Bürgerentscheid am 15.04.2018 wird
gem. § 22 Abs. 3 Satz 3 der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in
der aktuellen Fassung wie folgt festgelegt:
Bürgerentscheid 1 Bürgerentscheid
2
(Ratsbegehren) (Bürgerbegehren)
3.
Die Reihenfolge der bei der Stichfrage zu
stellenden Fragen wird wie folgt festgelegt:
Falls die bei Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren) und
Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren) gestellten Fragen
jeweils mehrheitlich von den Abstimmenden mit „Ja“ beantwortet werden:
Welche Entscheidung soll dann gelten?
Sie haben hier eine Stimme.
Bürgerentscheid 1 Bürgerentscheid
2
(Ratsbegehren) (Bürgerbegehren)