Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Dr. Jürgen Sklarek und Frau Eberhardt


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0673) vom 07.02.2018 zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 137-2/GAUTING für einen Teilbereich südöstlich der Königswieser Straße.

 

2.         Die Gemeinde Gauting erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 17 a Abs. 2 des Gesetzes vom 13.12.2016 (GVBl. S. 335) eine Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung be­findlichen Bebauungsplans Nr. 137-2/GAUTING für einen Teilbereich südöstlich der Königswieser Straße mit folgendem Inhalt:

 

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 137-2/GAUTING für einen Teilbereich südöstlich der Königswieser Straße

 

§ 1

 

Gegenstand der Satzung

 

            Die mit ortsüblicher Bekanntmachung am 24.02.2016 in Kraft getretene Veränderungs­sperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 137-2/GAU­TING für einen Teilbereich südöstlich der Königswieser Straße wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert.

 

§ 2

 

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

 

            Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach einem Jahr bzw. mit Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft.