Sitzung: 20.02.2018 BA/052/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: Ö/0673/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Dr. Jürgen Sklarek und Frau Eberhardt
Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0673) vom 07.02.2018 zur Verlängerung der Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr.
137-2/GAUTING für einen Teilbereich südöstlich der Königswieser Straße.
2. Die
Gemeinde Gauting erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. Art. 23
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert
durch Art. 17 a Abs. 2 des Gesetzes vom 13.12.2016 (GVBl. S. 335) eine Satzung
über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 137-2/GAUTING für einen Teilbereich südöstlich
der Königswieser Straße mit folgendem Inhalt:
Satzung
über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans
Nr. 137-2/GAUTING für einen Teilbereich südöstlich der Königswieser Straße
§ 1
Gegenstand der Satzung
Die
mit ortsüblicher Bekanntmachung am 24.02.2016 in Kraft getretene Veränderungssperre
für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 137-2/GAUTING
für einen Teilbereich südöstlich der Königswieser Straße wird gemäß § 17
Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert.
§ 2
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese
Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach einem Jahr bzw.
mit Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft.