Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Dr. Jürgen Sklarek.

Wortmeldung: GR Meiler, GRin Eigelsperger, GRin Pahl


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin Martina Ottmann, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 09.01.2018, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung von der Anzahl der Wohneinheiten (pro 600 m² angefangene Grundstücksfläche pro Wohngebäude eine Wohnung = 2) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 42 / STOCKDORF.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die dritte Wohneinheit wird abgelehnt, da die Grundzüge der Planung berührt werden und es keine Bezugsfälle im Bebauungsplangebiet gibt.