Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Dr. Jürgen Sklarek.
Wortmeldung: GR Meiler, GRin Eigelsperger, GRin Pahl
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin Martina
Ottmann, mit Eingangsstempel der Gemeinde
vom 09.01.2018, wird ablehnend Kenntnis
genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Abweichung von der Anzahl der Wohneinheiten (pro 600 m²
angefangene Grundstücksfläche pro Wohngebäude eine Wohnung = 2) nicht den Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 42 / STOCKDORF.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs.
2 BauGB für die dritte Wohneinheit wird abgelehnt, da die Grundzüge der Planung
berührt werden und es keine Bezugsfälle im Bebauungsplangebiet gibt.