Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Dr. Jürgen Sklarek.


Beschluss:

 

Das Vorhaben entspricht teilweise nicht den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung, da eine Werbeanlage an der Einfriedung und eine andere an einer Laterne befestigt wird. Außerdem sind beide abseits der Stätte der Leistung vorgesehen.

 

Der Abweichung gemäß § 2 Nr. 6 und § 4 Nr. 1 der Satzung für die Werbeanlage an der Einfriedung wird zugestimmt, da es sich hierbei um ein Hinweiszeichen für das abseits gelegene Schlosscafé handelt und die Beschilderung dem Allgemeininteresse dient.

 

Die Abweichung gemäß § 2 Nr. 6 und § 4 Nr. 1 der Satzung für die Werbeanlage an der Laterne wird abgelehnt, da ein Hinweisschild bereits vorderhalb an der Einfriedung angebracht wird.

 

Der Folienplot direkt auf dem Türblatt wird kritisch gesehen, da bereits die Denkmalschutzbehörde mündlich Bedenken dazu geäußert hat.

 

Die Werbeanlage oberhalb des Eingangs entspricht der Werbeanlagensatzung.

 

Die Denkmalschutzbehörde ist zu beteiligen.