Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Dr. Jürgen Sklarek.
Beschluss:
Das Vorhaben entspricht teilweise nicht den Festsetzungen der
Werbeanlagensatzung, da eine Werbeanlage an der Einfriedung und eine andere an
einer Laterne befestigt wird. Außerdem sind beide abseits der Stätte der
Leistung vorgesehen.
Der Abweichung gemäß § 2 Nr. 6 und § 4 Nr. 1 der Satzung für die
Werbeanlage an der Einfriedung wird zugestimmt, da es sich hierbei um ein Hinweiszeichen
für das abseits gelegene Schlosscafé handelt und die Beschilderung dem
Allgemeininteresse dient.
Die Abweichung gemäß § 2 Nr. 6 und § 4 Nr. 1 der Satzung für die
Werbeanlage an der Laterne wird abgelehnt, da ein Hinweisschild bereits
vorderhalb an der Einfriedung angebracht wird.
Der Folienplot direkt auf dem Türblatt wird kritisch gesehen, da bereits
die Denkmalschutzbehörde mündlich Bedenken dazu geäußert hat.
Die Werbeanlage oberhalb des Eingangs entspricht der Werbeanlagensatzung.
Die Denkmalschutzbehörde ist zu beteiligen.