Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Dr. Jürgen Sklarek.

Wortmeldung: GRin Franke


Beschluss:

 

Zu der im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 23.01.2018, gestellten Frage wird wie folgt Stellung genommen:

 

  1. Kann ich meine zweistöckige Wohnung in der Wiesmahdstr. 4a in Gauting (markiert als Wohnung 3 in den eingereichten Unterlagen) in zwei separate Wohnungen durch Schließen des inneren Treppenschachts und Einbau einer Küche im oberen Stock trennen?

 

Ja

 

Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung von der Anzahl der Wohneinheiten (höchstens 2 WE) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus aus dem Jahre 1987 mit mehr als zwei Wohneinheiten.

 

Das Vorhaben entspricht nicht den Vorgaben der Satzung über Stellplätze und Garagen der Gemeinde Gauting vom 26.10.2009. Es werden statt drei Stellplätze nur zwei in der Tiefgarage nachgewiesen.

 

Das Einvernehmen hinsichtlich der Abweichung von der Stellplatzsatzung wird erteilt.