Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Dr. Jürgen Sklarek.
Wortmeldung: GRin Franke
Beschluss:
Zu der im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 23.01.2018, gestellten Frage
wird wie folgt Stellung genommen:
- Kann ich meine zweistöckige Wohnung in der Wiesmahdstr. 4a in
Gauting (markiert als Wohnung 3 in den eingereichten Unterlagen) in zwei separate
Wohnungen durch Schließen des inneren Treppenschachts und Einbau einer
Küche im oberen Stock trennen?
Ja
Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung von
der Anzahl der Wohneinheiten (höchstens 2 WE) nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge
der Planung nicht berührt werden. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus aus
dem Jahre 1987 mit mehr als zwei Wohneinheiten.
Das Vorhaben
entspricht nicht den Vorgaben der Satzung über Stellplätze und Garagen der
Gemeinde Gauting vom 26.10.2009. Es werden statt drei Stellplätze nur zwei in
der Tiefgarage nachgewiesen.
Das Einvernehmen
hinsichtlich der Abweichung von der Stellplatzsatzung wird erteilt.