Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschl.Nr. 0935 - Verschiedene öffentliche Angelegenheiten

hier: Verkauf Grundschulareal; hier: Anwendbarkeit der SoBoN

GRin Franke hinterfragt die Richtigkeit der Aussage der 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger, dass die SoBoN für das Grundschulareal an der Bahnhofstraße nicht anwendbar sei.

Die 1. Bürgermeisterin erklärt nochmals, dass die SoBoN für eine Nachverdichtung bestehenden Baurechts nach § 34 BauGB oder durch Bebauungspläne nicht gelte. Sie verweist hierzu auf Ziffer 1.2 Abs. 3 der SoBoN-Richtlinie, die auf der Homepage der Gemeinde Gauting veröffentlicht sei.


Beschluss:

 

Die öffentlichen Teile der Niederschriften über die 45. Und 46. Sitzung des Gemeinderates am 06.02.2018 bzw. 27.02.2018 sowie die 20. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses am 10.10.2017 werden ohne Einwand genehmigt.