Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Martin Cotter, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 15.02.2018, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt und eine Ausnahme von der Veränderungssperre nicht befürwortet.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

 

Das Vorhaben entspricht nicht den Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 183 / GAUTING, da die Anzahl der Stellplätze nicht eingehalten wird.

 

Für das Bauvorhaben sind drei Stellplätze erforderlich. Es werden jedoch nur zwei Stellplätze in zwei Einzelgaragen nachgewiesen.

 

Eine Abweichung bei den notwendigen Stellplätzen wird nicht befürwortet, da bereits in der letzten Genehmigung des Landratsamtes vom 06.06.2005 (Az. 40-B-2005-381-7; Umbau des Einfamilienhauses) drei Pkw-Stellplätze gefordert wurden.