Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag
nach den Plänen des Architekten Martin Cotter, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 15.02.2018, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt und eine Ausnahme von der
Veränderungssperre nicht befürwortet.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Das Vorhaben
entspricht nicht den Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 183 / GAUTING, da die Anzahl der Stellplätze nicht
eingehalten wird.
Für das
Bauvorhaben sind drei Stellplätze erforderlich. Es werden jedoch nur zwei
Stellplätze in zwei Einzelgaragen nachgewiesen.
Eine Abweichung bei den notwendigen
Stellplätzen wird nicht befürwortet, da bereits in der letzten Genehmigung des
Landratsamtes vom 06.06.2005 (Az. 40-B-2005-381-7; Umbau des Einfamilienhauses)
drei Pkw-Stellplätze gefordert wurden.