Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin Elisabeth Stürzer, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19.02.2018,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB mit folgenden
Maßgaben erklärt:
Die letztendliche
Überprüfung obliegt dem Landratsamt mit seinen Fachbehörden, auch hinsichtlich der
Landschaftsverträglichkeit.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.