Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag der Antragsteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19.02.2018, wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 169 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.
Nach Sichtung der Kastanie mit dem Bauhof stellt der Baum keine akute Gefahr dar. Durch den Einbau einer Kronensicherung kann eine mögliche Gefahr des Ausbrechens einer der Stämmlinge gebannt werden.
Von einer Fällung ist abzusehen und eine Kronensicherung einzubauen.